- Widerkläger
- Wi|der|klä|ger
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Die deutsche Rechtschreibung. 2014.
Widerkläger — Wi|der|klä|ger 〈m. 3〉 = Gegenkläger * * * Wi|der|klä|ger, der; s, (Rechtsspr.): Gegenkläger. * * * Wi|der|klä|ger, der; s, (Rechtsspr.): Gegenkläger … Universal-Lexikon
Widerklage — ist im deutschen Zivilprozess eine Klage, die in einem zwischen Kläger und Beklagtem rechtshängigen Rechtsstreit vom Beklagten ( Widerkläger ) gegen den Kläger ( Widerbeklagter ) erhoben wird. Möglich ist dies sowohl in der ersten als auch in der … Deutsch Wikipedia
Widerklägerin — Wi|der|klä|ge|rin, die: w. Form zu ↑ Widerkläger. * * * Wi|der|klä|ge|rin, die: w. Form zu ↑Widerkläger … Universal-Lexikon
Widerklage — (Reconventio), diejenige Klage, die der Beklagte gegen den Kläger vor demselben Gericht und in dem nämlichen Verfahren erhebt. In diesem neuen Prozeß ist der Beklagte zugleich Kläger (Widerkläger), der Kläger aber auch Beklagter (Widerbeklagter) … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Gegenkläger, der — Der Gêgenkläger, des s, plur. ut nom. sing. Fämin. die Gegenklägerinn, plur. die en, diejenige Person, welche eine Gegenklage anstellet; der Widerkläger … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Gegenkläger — Ge|gen|klä|ger 〈m. 3〉 Beklagter, der Gegenklage erhebt; Sy Widerkläger * * * Ge|gen|klä|ger, der (Rechtsspr.): jmd., der Gegenklage erhebt. * * * Ge|gen|klä|ger, der (Rechtsspr.): Beklagter, der Gegenklage erhebt … Universal-Lexikon
Widerklage — Wi|der|kla|ge 〈f. 19〉 = Gegenklage * * * Wi|der|kla|ge, die; , n (Rechtsspr.): Gegenklage. * * * Widerklage, Zivilprozess: die in einem gegen ihn anhängigen Prozess erhobene Klage des Beklagten als Widerkläger gegen den Kläger (Widerbeklagten) … Universal-Lexikon